IT-Recht
Internetabo: Weitere Mahnungen von premium content GmbH und RAZ GmbH
Die Thematik "Internetabos" - "Abofallen" betrifft fortlaufend ahnungslose Verbraucher, die im Internet eine auf den ersten Blick kostenfreie Software heruntergeladen haben.
Die Premium Content GmbH, Sitz in Frankfurt a.M., betreibt die website my-dowloads.de, über die eine Vielzahl (an sich) kostenfreier share- oder freeware (Virenschutz, Webbrowser, Mediaplayer, etc.) heruntergeladen werden kann. Unbedarfte Surfer finden das “Angebot” allzu leicht über die einschlägigen Suchmaschinen (Google, etc.). Zum Download der Software - die auf einer Vielzahl anderer Internetseiten kostenlos zur Verfügung steht - müssen persönliche Daten eingegeben werden. Die Eingabe der Daten führt dann letztlich - so zumindest nach Ansicht dieses Unternehmens - zu einem kostenpflichtigen Abo-Vertrag mit einer Laufzeit von (mindestens) zwei Jahren zu jeweils € 96,-.
Zügig folgt eine eMail-Rechnung und noch zügiger Drohungen mit der Einschaltung von Inkassodiensten und Rechtsanwälten. Die Premium Content GmbH bedient sich hier der "RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH"; deren Geschäftsführerin ist Katja Günther, die in vergangenen Jahren noch als in München zugelassene Anwältin Forderungen für Onlinedienste-Betreiber geltend gemacht hat.
Verbraucherzentralen warnen durchgehend davor, Zahlungen zu leisten. Gleichwohl bietet es sich, bevor die Korrespondenz ungesehen "entsorgt" wird, regelmäßig an, die konkreten Umstände des vermeintlichen Vertragsschlusses zu prüfen (insbesondere: die Rechtschutzversicherer übernehmen regelmäßig die entstehenden Anwaltsgebühren im Rahmen einer Familien-/Privatrechtschutzversicherung).
Neben der Frage, wer überhaupt den kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat (wofür der Dienstebetreiber beweisbelastet ist), stellt sich unter anderem auch die Frage nach der Geschäftsfähigkeit des "Vertragspartners". Bei einem Irrtum über die Kostenpflicht bestehen zudem Anfechtungsrechte, die gegenüber dem Anbieter ausgeübt werden können (und müssen). Zudem wäre ein Vertragsverhältnis rein vorsorglich, da sich dieses als Abo-Vertrag regelmäßig verlängert, zu kündigen.
Vorsicht ist geboten, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird - dann muss unverzüglich reagiert werden. Anderenfalls droht, dass der Betreiber einen vollstreckbaren Titel erwirkt, gegen den dann keine Verteidgungsmöglichkeiten mehr bestehen.
(vgl. auch
hier unseren weiteren Beitrag zu routenplaner1.com)