16.
Jun 10
Arbeitsrecht
LAG Berlin-Brandenburg: Befristungsabrede im Sinne des § 14 TzBfG muss leserlich unterzeichnet sein

von Rechtsanwalt Christoph Wink
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 26.03.2010 (6 Sa 2345/09) entschieden, dass die Unterschrift unter einer Befristungsabrede lesbar sein muss - anderenfalls ist die Befristungsabrede gem. den §§ 125, 126 BGB iVm. § 14 IV TzBfG unwirksam.


Sachverhalt
Die Klägerin war Mitarbeiterin der Arbeitsagentur Eberswalde. Am 30. Dezember 2005 wurde zwischen den Parteien ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der bis zum befristet 31. Dezember 2008 war.

Seitens der Arbeitsagentur wurde der Vertrag von dem Geschäftsführer Finanzen unterzeichnet; neben der Angabe „Im Auftrag“ befand sich auf dem Vertrag ein Schriftzug, der lediglich aus "zwei durch einen Punkt getrennte mehr oder minder offene Haken, wobei der Punkt so tief gesetzt ist, dass er diese beiden Haken wie die Initialen von Vor- und Familiennamen des Unterzeichners erscheinen lässt" bestand. 


Entscheidung
Das LAG gelangt in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass durch die bloße Paraphierung die gesetzliche Schriftform - die in § 14 IV TzBfG vorgeschrieben und zur Wirksamkeit der Befristungsabrede erforderlich ist - nicht gewahrt sei. Die Konsequenz: das Arbeitsverhältnis gilt gem. § 16 TzBfG als unbefristet. Zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist damit eine "reguläre" Kündigung erforderlich, die den üblichen kündigungsrechtlichen Regularien unterworfen ist.
 

Praxishinweis
Die rechtlichen Rahmendaten für eine Befristung von Arbeitsverhältnissen ergeben sich vorrangig aus den Bestimmungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Die Rechtsprechung legt - zum Schutz der Arbeitnehmer - einen strengen Maßstab an die Einhaltung der gesetzlichen Schutzbestimmungen an. 

Da die Konsequenzen aus einer unwirksamen Befristung durchaus erheblich sein können, sollte jede Form der arbeitsvertraglichen Befristung gründlich geprüft werden.


Linkhinweis
Der Volltext der Entscheidung kann hier über die Internetpräsent des LAG Berlin-Brandenburg abgerufen werden.
Geschrieben von Christoph Wink