Arbeitsrecht
BMAS veröffentlicht aktualisierte Liste der Allgemeinverbindlichen Tarifverträge
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die aktuelle Liste der Allgemeinverbindlichen Tarifverträge (Stand: 01.10.2010) veröffentlicht.
Die Liste kann
hier über die Homepage des BMAS abgerufen werden (www.bmas.de).
Hintergrund
Das Bundesministerium kann gemäß § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) Tarifverträge für "allgemeinverbindlich" erklären. Diese gelten dann zwingend zwischen den Arbeitsvertragsparteien, auch wenn diese arbeitsvertraglich nicht vereinbart worden sind und auch, wenn keine Tarifbindung besteht.
Die Unkenntnis darüber, ob in einem Betrieb ein solcher Tarifvertrag Anwendung findet, birgt erhebliche Risiken; unabhängig davon, dass für die ordnungsgemäße Administration von Arbeitsverhältnissen die Kenntnis aller anzuwendenden Regelungen zwingend erforderlich ist, kann die Nichtbeachtung durchaus gewichtige straf- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen haben (namentlich im Falle der Unterschreitung tariflicher Mindestlöhne).
Für Fragen in diesem Kontext steht Ihnen in unserer Sozietät Rechtsanwalt Christoph Wink, Fachanwalt für Arbeitsrecht, unter (02332) 5518340 (Büro Gevelsberg) zur Verfügung.